Inhalt
Wohnungsamt
RL-Stv. Wackerle Arnold
Eine Vormerkung für eine "Gemeindewohnung" erfolgt durch Antragstellung im Wohnungsamt. Die Wohnungsvergabe ist durch die Wohnungsvergaberichtlinien der Marktgemeinde Telfs geregelt.
Es können nur an jene Personen Wohnungen vergeben werden, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (u.a. 5 Jahre Ansässigkeit in Telfs Mietkaufwohnungen bzw. 10 Jahre bei Mietwohnungen).
Die Vormerkungen werden nach dem Datum der Einreichung gereiht. Die Vergabe schließlich erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und familiärer Umstände sowie der Verfügbarkeit von Wohnungen durch Beschluss des Wohnungsausschusses der Marktgemeinde Telfs.
Aufgaben
- Wohnungsansuchen
- Mietzinsbeihilfe
- Wohnbeihilfe
- Wohnraumbeschaffungsdarlehen
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
- Was benötige ich zur Beantragung eines Wohnraumbeschaffungsdarlehens?
- Jahreslohnzettel aller im neu errichteten Haushalt lebender Personen
- Bestätigung über Eigentum (Grundbuchsauszug, Kaufvertrag, bei Mietkaufobjekten: Mietvertrag)
- Eidesstattliche Erklärung (Formblatt lt. Beilage zum Antrag)
- Was benötige ich zur Beantragung von Mietzinsbeihilfe?
- Jahreslohnzettel (Pensionsbescheid, AMS-Bestätigung)
- Mietvertrag (Kopie, nur bei Erstansuchen)
- Mietenbestätigung (Formblatt lt. Beilage zum Antrag)
- Einzahlungsbeleg für die Mietenzahlung
- Eidesstattliche Erklärung (Formblatt lt. Beilage zum Antrag)
- Was benötige ich zur Beantragung von Wohnbeihilfe?
- Jahreslohnzettel (Pensionsbescheid, AMS-Bestätigung)
- Rückzahlungsnachweise (Wohnbauförderungsdarlehen, Bankdarlehen, aktuelle Zinsbestätigung bei Fremdwährungskrediten)

