Inhalt
Meldeamt
Aufgaben 
- Wohnsitz An- und Abmeldung
- Führung der Wählerevidenz
- Antragstellung auf Eintragung in die Wählerevidenz
- Unterstützungserklärung
- Strafregisterauszüge bzw. Leumundszeugnis (€ 15,30)
- Reisepass- und Personalausweisansuchen
- An- und Abmeldung von Privatzimmervermietung
- Führerschein-Antrag
- Kirchenaustrittsmeldung
- Bewilligung Übungsfahrten (L17)
- Gewerbeansuchen
- Zivildiensterklärung
Weitere Aktivitäten
- Statistische (referatsbezogene) Erhebungen
- Glückwunschkarten bei Geburten
- Babygutscheine
- Erhebungen Geschworenen- und Schöffenliste
Information für den Meldepflichtigen
Siehe Online-Formular Meldezettel.Meldepflicht
Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden. Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Zurück zum Standesamt - Meldeamt - EDV
- Brauche ich für den Meldezettel einen Stempel von der Hausverwaltung?
- Ja.
- Ich bin nicht gemeldet, obwohl ich einen Meldezettel vorweisen kann. Wie kann das passieren?
- Durch eine amtliche Abmeldung seitens des Unterkunftgebers.
- Kann ich mich über das Internet/per Fax anmelden?
- Nein, da die vorzuweisenden Dokumente nicht vorgelegt werden können, das heißt Originalunterschrift oder Original-Beglaubigungsvermerk sind noch nicht im Internet übertragbar bzw. können nicht gefaxt werden.
- Mit welchen Gebühren habe ich im Meldeamt zu rechnen?
- Details finden Sie im Informationsfolder "Abgaben, Gebühren und Tarife" der Marktgemeinde Telfs.
- Warum dürfen fremde Personen meine Meldedaten abfragen?
- Weil das Melderegister ein öffentliches Register ist, so wie das Grundbuch. Beide dienen dem Rechtsverkehr der Bürger, das Melderegister soll die Erreichbarkeit der in Österreich Unterkunftnehmenden sicherstellen.
- Was ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehung?
- Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule bzw. den Kindergarten besuchen. Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die „Bundes-Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z. B. Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich.
- Was ist der Unterschied zwischen örtlichem Melderegister und Zentralmelderegister?
- Die Meldebehörden müssen die Meldedaten aller bei ihnen in der Gemeinde angemeldeten Menschen einschließlich der zugehörigen Abmeldungen in Evidenz halten und sind ermächtigt, mit den Daten einer angemeldeten Person Hinweise auf Verwaltungsverfahren (Behörde, Aktenzeichen, Datum der Speicherung) zu verarbeiten und Privaten Auskunft zu geben, das ist das örtliche Melderegister (OMR). Die Meldebehörden müssen Meldedaten, die zur Änderung des örtlichen Melderegisters führen, unverzüglich dem Betreiber des Zentralmelderegisters (ZMR) überlassen. In diesem sind also alle Meldedaten bundesweit enthalten und abfragbar.
- Was ist ein Hauptwohnsitz bzw. ein Zweit- oder weiterer Wohnsitz?
- Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diesen zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft das auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Näheverhältnis haben, die übrigen Wohnsitze sind Ihre weiteren Wohnsitze oder Nebenwohnsitze.
- Was mache ich, wenn ich meinen Meldezettel verloren habe bzw. mir dieser gestohlen wurde?
- Einen neuen Meldezettel ausfüllen, wenn die Meldung noch durchzuführen ist, sonst bei Bedarf eine Meldebestätigung holen.
- Wer hat Zugriff auf meine Meldedaten?
- Alle in Österreich aufhältigen Personen im Rahmen der Meldeauskunft und die Behörden im Wege der Amtshilfe, auch private Institutionen, wie Banken, Versicherungen, Anwaltskanzleien mit Genehmigung des Bundesministeriums für Inneres.

