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Finanzverwaltung
RL Schiller Doris
Referatsleiterin
Marktgemeinde Telfs
Untermarktstraße 5+7
A -
6410
Telfs
workvoice
+43 (05262) 6961 - 1200
2. Stock, Zimmer 6
Ohne Steuern kann die öffentliche Hand ihre Aufgaben nicht wahrnehmen. Die sorgfältige Verwendung der Budgetmittel im Rahmen des Haushaltsplanes ist wesentliche Grundlage einer funktionierenden Gemeinde. Die Hauptaufgaben der Finanzabteilung sind neben der Erstellung des Haushaltsplanes, des mittelfristigen Finanzplanes, der Jahresrechnung und der Führung der kameralen Buchhaltung auch die Einhebung und Verwaltung aller Steuern und Abgaben.
Aufgabenbereiche:
- Gebühren
- Controlling und Projektmanagement (Planung und Finanzierung, Budget)
- Betriebe gewerblicher Art
- Rechnungsabschluss
- Umsatzsteueridentifikationsnummer und Gemeindenummer
- Subventionsanträge für Vereine
- Stundungen und Ratenzahlungen
- Vorschreibungsamt
- Kommunalsteuer
- Hundesteuer
- Kindergartenbeiträge
- Grundsteuer
- Müllgebühren
- Vergnügungssteuern
- Gewerbemeldungen
- Steuerbuchhaltung
- Rechnungseingang Steuern und Abgaben
- Mahnungen und Exekutionen
- Befreiungen
- Lieferanten- und Haushaltsbuchhaltung
- Parkraumbewirtschaftung
- Anwohnerparkkarten
- Parkmünzenverkauf
- Organstrafverfügungen
- Anzeigen der Organstrafverfügungen
- Lohnverrechnung
Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
- Ist ein Lehrling kommunalsteuerpflichtig?
- Ja.
- Wann erfolgt die Müllgebührenvorschreibung und wann ist diese fällig?
- 15. Jänner / fällig 15. Feber
15. April / fällig 15. Mai
15. Juli / fällig 15. August
15. Oktober / fällig 15. November - Wann ist der Kindergartenbeitrag fällig?
- Jeweils am 5. des Monats im Vorhinein.
- Wann ist die Kommunalsteuer fällig?
- Jeden 15. des Monats.
- Wann werden die Subventionen der Vereine bearbeitet?
- Bis spätestens 1.9. d. Jahres – Bearbeitung im Folgejahr durch den Gemeindevorstand.
- Was benötigt man beim Finanzonline für die Kommunalsteuererklärung?
- Gemeindenummer: 70357.
- Was benötigt man für die Hundesteuerbefreiung?
- Bescheid der Rezeptgebühren- oder Rundfunkbefreiung ist vorzulegen.
- Was ist bei einer Gewerbeanmeldung zu tun?
- Anmeldung muss bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck – Gewerbeabteilung erfolgen. Vergabe der EDV Nr. erfolgt über das Referat II der Marktgemeinde Telfs.
- Welche Voraussetzungen muss man für eine Grundsteuerbefreiung erfüllen?
- Wohnnutzfläche unter 150 m².
- Wer bekommt eine Anwohnerparkkarte?
- Anwohner im Ortszentrum und Bedienstete im Ortszentrum. Bedienstete müssen eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen.
- Wer muss die Müllgebührenvorschreibung bezahlen?
- Immer der Eigentümer.
- Wer setzt die Grundsteuer fest?
- Das Finanzamt Innsbruck – Bewertungsstelle.
- Wie und wo wird ein Kind für den Kindergarten angemeldet?
- Die Eltern erhalten vom jeweiligen Kindergarten eine schriftliche Einladung zur Anmeldung. Wenn sie keine Einladung erhalten haben, wenden Sie sich an Frau Faistenauer Daniela im KG-Markt.

