Informationsschalter - die zentrale Auskunftsstelle des Gemeindeamtes

Inhalt

PDF erzeugen

Bauamt

Heregger Gerhard

RL Heregger Gerhard

Referatsleiter
Marktgemeinde Telfs
Untermarktstraße 5+7
A - 6410 Telfs
workvoice +43 (05262) 6961 - 1400
3. Stock, Zimmer 1

Die Agenden des Bauamtes sind vom Gesetz (Tiroler Bauordnung) klar geregelt. Dazu kommen Leistungen im eigenen Bereich wie Planungen und Bauaufsicht bei Bauvorhaben der Gemeinde.

Aufgabenbereiche:

  • Raumordnung und Raumplanung
    • Örtliches Raumordnungskonzept
    • Flächenwidmungspläne
    • Allgemeine und ergänzende Bebauungspläne
    • Baulandumlegungen
    • Freizeitwohnsitzverzeichnis
  • Bauverwaltung – Bauverfahren
    • Bauansuchen
    • Bauanzeigen
    • Bauverhandlungen
    • Baubewilligungen
    • Baukontrollen
    • Abbruchsverfahren
    • Werbeeinrichtungen
    • Grundteilungsbewilligungen
    • Grundverkehrsrechtliche Bestätigungen
    • Grundstücksverwaltung
  • Feuer- und Baupolizei
    • Baupolizeiliche Maßnahmen
    • Feuerbeschau
    • Brandschutzbeauftragter öffentlicher Gebäude
    • Heizungsanlagengesetz
    • Aufzugsanlagen
  • Straßenverkehr, Verkehrsrecht
    • Verkehrsbescheide
    • Kurzparkzonenverordnungen
    • Verkehrszeichen
    • Bodenmarkierungen
    • Leitsystem
  • Straßen, Plätze, Brücken
    • Verkehrsflächenbezeichnungen
    • Hausnummerierung
    • Exkamerierungsverfahren
    • Planungen
    • Brückenüberprüfungen
    • Straßenverhandlungen und Straßenbaubewilligungen
    • Straßenreinigung
    • Schneeräumung
    • Straßenbeleuchtung
    • Kinderspielplätze
  • Park- und Gartenanlagen
  • Gemeindeabgaben
    • Verkehrsaufschließungsabgaben
    • Gehsteigbeiträge
    • Anschlussgebühren
  • Gewerbeverfahren, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Verfahren
    • Kontrollen

Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Mit welchen Gebühren habe ich im Bauamt zu rechnen?
Details finden Sie im Informationsfolder "Abgaben, Gebühren und Tarife" der Marktgemeinde Telfs.
Was brauche ich um zu bauen?
Für detaillierte Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bauamts.