Informationsschalter - die zentrale Auskunftsstelle des Gemeindeamtes

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Gemeinderat

Gemäß § 30 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist der Gemeinderat das oberste Organ der Gemeinde. Er hat über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden und die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane zu überwachen. Der Gemeinderat kann aus Gründen der Arbeitsvereinfachung oder Raschheit Aufgaben dem Gemeindevorstand oder einem für wirtschaftliche Unternehmen oder Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit eingerichteten Ausschuss übertragen.

In der Marktgemeinde Telfs besteht der Gemeinderat aus 21 Mandataren, sie werden für 6 Jahre gewählt. Die Parteienlandschaft setzt sich aus ÖVP, WFT, PZT, Telfs Neu, FPÖSPÖ, Grüne, DU und WIR zusammen. Die nächste Gemeinderatswahl findet im Frühjahr 2016 statt.

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Telfs besteht aus dem Bürgermeister, zwei Bürgermeister-Stellvertretern und weiteren 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Dem Gemeindevorstand obliegt, unbeschadet der definierten Aufgaben, die Vorberatung und Antragstellung in allen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat unterliegenden Angelegenheiten, soweit hiefür nicht besondere Ausschüsse eingerichtet sind. Durch einen Übertragungsbeschluss des Gemeinderates wurden dem Gemeindevorstand aus Gründen der Arbeitsvereinfachung und Dringlichkeit verschiedene Angelegenheiten zur Beschlussfassung übergeben.

Der neue Gemeinderat